KI und RechtWer haftet für Falschaussagen eines KI-Chatbots?
Ein KI-Chatbot einer Arztpraxis gab falsche Antworten. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm rechnet die Aussagen den verantwortlichen Ärzten zu (Urteil vom 12.05.2026, Az. 4 UKl 3/25).
Ein KI-Chatbot einer Arztpraxis gab falsche Antworten. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm rechnet die Aussagen den verantwortlichen Ärzten zu (Urteil vom 12.05.2026, Az. 4 UKl 3/25).
Der Bundestag hat am 10.07.2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) beschlossen. Trotz massiver Proteste aller Ärzteverbände wurden die im ursprünglichen Gesetzentwurf enthaltenen Einschnitte bei der Vergütung ärztlicher Leistungen übernommen und sogar erweitert. Die für Orthopäden relevanten Änderungen ab dem Jahr 2027 fassen wir nachfolgend zusammen.
In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung im Einzelfall müssen Vertragsärzte Gründe für auffällige Arzneimittelverordnungen bereits gegenüber den Prüfgremien patientenbezogen erläutern und belegen. Ein späterer Vortrag vor Gericht kann unberücksichtigt bleiben. Die Prüfgremien trifft jedoch weiterhin eine Amtsermittlungspflicht. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) bestätigte daher einen Regress über ca. 12.000 Euro wegen der Verordnung von Oxycodon an eine Patientin gegen einen Orthopäden, da er erst im gerichtlichen Verfahren und damit zu spät entsprechend vorgetragen hatte (Urteil vom 22.04.2026, Az. L 7 KA 32/24).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) für Versicherte mit Osteoporose umfassend aktualisiert. Neu ist u. a., dass sich Männer mit einer behandlungsbedürftigen Osteoporose künftig bereits ab 50 Jahren in das DMP einschreiben lassen können, statt wie bisher ab 60 Jahren – dies entspricht den aktuellen Leitlinienempfehlungen.
Die Knochengesundheit kann bei Krebspatienten auf unterschiedliche Weise beeinträchtigt sein: durch einen eigenständigen Primärtumor, durch ossäre Metastasen und durch eine Tumortherapie-induzierte Osteoporose. Für eine wirksame Osteoprotektion als Bestandteil eines onkologischen Gesamtkonzepts sind medizinische, chirurgische und strahlentherapeutische Optionen verfügbar.
Eine Leserin fragt: „Wir haben eine Frage bezüglich der GOÄ-Abrechnung für den Empfang von Arztbriefen, z. B. über den KIM-Service: Kann dafür Nr. 2 GOÄ abgerechnet werden oder besteht ggf. eine andere Abrechnungsoption?“
Nach § 2 GOÄ können Arzt und Patient für bestimmte Leistungen eine abweichende Gebührenhöhe vereinbaren. Private Krankenversicherungen (PKVen) verweigern in solchen Fällen oft die Erstattung. Dennoch können privat versicherte Patienten, die eine entsprechende Honorarvereinbarung geschlossen haben, auch dann einen Erstattungsanspruch haben, wenn die vereinbarten Leistungen mit einem Steigerungsfaktor von mehr als 3,5 berechnet werden. Die Klage eines Patienten gegen seine PKV hatte in einem solchen Fall Erfolg (Landgericht [LG] Frankfurt/Main, Urteil vom 11.05.2023, Az. 2-23 S 5/20).